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Der Wechsel zu DEW21 ist ganz einfach. Sie benötigen lediglich die folgenden Informationen, die Sie bequem auf Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung finden können:
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Wir empfehlen Ihnen das SEPA-Lastschriftverfahren. Mit dieser Zahlungsart werden Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge automatisch eingezogen. Sie müssen sich um nichts kümmern und versäumen keine Zahlungen.
Zur Umstellung der Zahlungsart von Überweisung auf das SEPA-Lastschriftverfahren, benötigen wir Ihre gültige Bankverbindung. Entweder teilen Sie uns diese in Ihrem persönlichen Bereich (MEINE DEW21) mit oder Sie füllen dieses SEPA-Lastschriftmandat aus und senden es uns unterschrieben zu.
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Wenn Sie Ihr SEPA-Lastschrift-Mandat oder Ihre Bankverbindung für Rückzahlungen ändern möchten, können Sie dies ganz einfach unter dem Button MEINE DEW21 vornehmen.
Ein Abschlag ist der monatliche Betrag, den ich für die Lieferung von Energie an DEW21 zahlen muss. Am Ende des Jahres sollten alle gezahlten Abschläge den Gesamtbetrag der Rechnung decken. Energie wird erst geliefert und dann bezahlt. Der festgelegte Zahlungstermin kann jederzeit angepasst werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Rechnung und zum Abschlag.
Ihren Zählerstand können Sie schnell und einfach direkt im Bereich MEINE DEW21 übermitteln:
Sie haben noch keinen MEINE DEW21 Zugang? Den können Sie einfach unter Registrierung – DEW21 einrichten.
Alternativ füllen Sie bitte das Formular auf der folgenden Seite aus.
Die Zufriedenheit unserer Kund*innen ist uns sehr wichtig. Wenn Sie unzufrieden sind, geben Sie uns die Chance dies zu ändern. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, kontaktieren Sie uns telefonisch oder kommen persönlich in unser Servicecenter. Teilen Sie uns die genauen Gründe für Ihre Unzufriedenheit mit und gemeinsam versuchen wir dann, eine individuelle Lösung für Sie zu finden.
Schon kleine Maßnahmen helfen: Geräte ganz ausschalten statt im Standby lassen, LED-Lampen nutzen, richtig lüften (Stoßlüften statt Kipplüften), Heizung nicht blockieren und beim Kochen Deckel verwenden. Auch moderne Thermostate und energieeffiziente Haushaltsgeräte senken den Verbrauch spürbar.
Hier findest du wichtige Energiespartipps für deinen Alltag
Zur Weihnachtszeit lohnt sich der Einsatz von LED-Lichterketten und Zeitschaltuhren. Beim Backen spart man Energie durch Umluftbetrieb und das Nutzen der Restwärme.
Hier findest du wichtige Energiespartipps zu Weihnachten
Wir sorgen dafür, dass Sie jederzeit sicher und zuverlässig mit Strom, Gas und Wasser versorgt werden. Trotz größter Sorgfalt können Störungen leider nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Falls es zu einer Störung kommen sollte, ist unsere DEW21 Störungstelle rund um die Uhr für Sie erreichbar. Melden Sie uns Ihre Störung einfach zu jeder Tages- und Nachtzeit – unser Team kümmert sich sofort darum und sorgt für eine schnelle Behebung.
Störungen der Stromversorgung
0231 54 497-111
Störungen von Gasgeräten und der Wärmeversorgung
Gasgeruch
Störungen der Straßenbeleuchtung
Störungen der Straßenbeleuchtung können über www.störung24.de gemeldet werden. Die Meldung gelangt direkt zum Konsortium Straßenbeleuchtung Dortmund, bestehend aus DEW21 und SPIE SAG. Bei Störungen der Straßenbeleuchtung, die eine akute Gefahr für Leib und Leben darstellen (z.B. offenliegende Stromkabel oder offene Mastklappen), ist die Störungsannahme Strom über 0231 54 497-111 zu verständigen.
Mit den exklusiven BVB-Tarifen von DEW21 holst du dir die schwarzgelbe Power direkt nach Hause. Lokal und mit echten Fan-Vorteilen und Gewinnspielen.
Die wichtigsten Fragen zum Thema EEG-Umlage haben wir hier für Sie zusammengefasst:
EEG-Umlage
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbessert die Energieeffizienz von Gebäuden, fördert erneuerbare Energien und leistet somit einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz.
Gebäudeenergiegesetz
§ 14a EnWG ermöglicht Netzbetreibern, steuerbare Geräte wie Wärmepumpen oder Wallboxen bei drohender Netzüberlastung temporär zu drosseln, um die Netzstabilität zu sichern und die Energiewende effizient zu unterstützen.
EnWG – Paragraph 14a
Die Gasabrechnung erfolgt nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 und den Vorgaben des Eichrechts. Die Verfahren wurden mit den Eichbehörden entwickelt und werden regelmäßig vom zuständigen Eichamt überwacht.
Weitere Infos zur Abrechnung nach DVGW G 685