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Neuregelung § 14a EnWG
Die Netzentgeltreduzierung nach§ 14a EnWG bietet Betreiber*innen steuerbarer Verbrauchseinrichtungen finanzielle Vorteile, wenn ihre Geräte im Bedarfsfall zur Netzstabilität beitragen. Durch die flexible Steuerung können Netzüberlastungen vermieden und zugleich moderne Technologien wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher einfacher in das Stromnetz integriert werden.
Bei uns erhalten Sie kurz, prägnant und verständlich einen Überblick über die Neuregelungen nach § 14a EnWG. Weitere und detailliertere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihres zuständigen Netzbetreibers (in Dortmund: DONETZ).
Die Neuregelung setzt außerdem auf moderne Messsysteme und Smart‑Meter‑Technologie, um die Steuerung der Verbrauchseinrichtungen und die Netzentgeltreduzierung effizient umzusetzen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anschließen, müssen Sie diese unbedingt beim Netzbetreiber anmelden. Dies ermöglicht eine Überprüfung Ihres Netzanschlusses, um festzustellen, ob die neue Last betrieben werden kann oder ob zuvor eine Leistungssteigerung oder Sanierung erforderlich ist.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind elektrische Geräte mit hoher Netzanschlussleistung (> 4,2 kW), deren Verbrauch zeitlich flexibel gesteuert werden kann, um die Netzstabilität zu sichern. Dazu gehören insbesondere:
Durch die Integration dieser steuerbaren Geräte in das Stromnetz können Überlastungen vermieden und Lastspitzen besser koordiniert werden.
Dabei werden die Anforderungen an Zähler, Netzanschlussleistung und Messsysteme durch den Netzbetreiber geprüft.
Zum Schutz des lokalen Stromnetzes und damit zum Schutz aller Netzkunden vor Netzüberlastungen, haben Netzbetreiber mit der neuen Regelung nach §14a EnWG die Möglichkeit, die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei in Ausnahmen vorübergehend begrenzen zu dürfen. Diese Steuerung wird jedoch nur in absoluten Notfällen erforderlich sein, um eine Gefährdung oder Störung der Netzsicherheit oder dessen Zuverlässigkeit zu vermeiden.
Dabei wird die Leistung lediglich reduziert, eine vollständige Abschaltung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung findet mit dem neuen §14a EnWG nicht statt. Auch im Fall einer netzorientierten Steuerung bleibt eine Mindestleistung von 4,2 kW verfügbar – damit können z. B. Wärmepumpen weiter betrieben und Elektroautos weiter geladen werden, wenn auch gegebenenfalls langsamer als gewohnt. Eine solche netzorientierte Steuerung ist jedoch nicht als regelmäßige Maßnahme vorgesehen, sondern nur für absolute Ausnahmefälle bei drohender Netzüberlastung oder Störung. Die Vorgaben zur Steuerbarkeit und Netzentgeltstruktur werden zentral von der Bundesnetzagentur festgelegt.
Zu einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung zählen Verbraucher, welche ab dem 1. Januar 2024 mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) in Betrieb genommen wurden. Darunter fallen zum Beispiel einzelne oder im Verbund geschaltete Verbraucher wie Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte oder Speicher. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts. (Nachtspeicherheizungen sind vom §14a EnWG nicht betroffen).
Betreiber dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wird eine Reduzierung der Netzentgelte gewährt. Die Berechnung erfolgt nach Vorgabe der Bundesnetzagentur. Derzeit gibt es 3 Module. Aktuell können Betreiber zwischen Modul 1 und Modul 2 wählen; seit April 2025 kann zusätzlich Modul 3 in Kombination mit Modul 1 genutzt werden. Das sog. Modul 1 (Pauschale Netzentgeltreduzierung) wird als Grundmodul dabei verpflichtend von Ihrem Netzbetreiber angewendet, sofern Sie sich nicht explizit für das Modul 2 entscheiden.
Was bedeutet das? Sie erhalten eine jährliche feste Gutschrift auf das Netzentgelt – unabhängig vom Verbrauch. Die Höhe der Pauschale ist bundeseinheitlich geregelt, aber vom jeweiligen Netzgebiet abhängig.
Geeignet für: Nutzer*innen ohne starken Mehrverbrauch und ohne Interesse an zusätzlicher Messtechnik.
Was bedeutet das? Hier wird das Netzentgelt verbrauchsabhängig reduziert. Der Netz-Arbeitspreis wird auf 40 % des ursprünglichen Wertes gesenkt (entspricht einer 60-%-Reduzierung).
Geeignet für: Haushalte mit hohem Energiebedarf, z. B. viel Wallbox- oder Wärmepumpenbetrieb. Die prozentuale Reduzierung wirkt sich vor allem bei hohem Stromverbrauch steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen positiv aus.
Weitere Informationen finden Sie beim Netzbetreiber DONETZ
Was bedeutet das? Dieses Modul führt dynamische Netzentgelte ein, die sich im Tagesverlauf je nach Netzlast ändern. Ziel: Verbraucher sollen ihren Stromverbrauch in Zeiten niedriger Netzauslastung verschieben um das Stromnetz gezielt zu entlasten.
Voraussetzungen für Modul 3:
Geeignet für: Nutzer*innen mit flexiblem Stromverbrauch und Energiemanagementsystem.
Als DEW21-Kunden erfolgt die Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung über das Netzanschlussportal von dem NetzbetreiberDONETZ. Unsere Expertinnen unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Moduls sowie bei Fragen zu Anmeldung, Einbauanforderungen und allen Fragen rund um Messsysteme, Smart Meter und den für Ihre Anlage geltenden Netzentgelten. So stellen wir sicher, dass Ihre Anlage den Vorgaben der Bundesnetzagentur entspricht und Sie die optimale Form der Netzentgeltreduzierung erhalten.
Selbstverständlich finden Sie bei uns den passenden Tarif zu Ihrer individuellen Lösung. Rufen Sie uns dazu unter folgender Nummer an: 0231 22 21 02 13
Oder besuchen Sie uns in unserem Servicecenter. Hier können Sie einen persönlichen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Wir bitten um Verständnis, dass wir lediglich unverbindlich einen Überblick zu den Regelungen geben können. Es sind die gesetzlichen Bestimmungen und amtlichen Veröffentlichungen, sowie die geltenden Marktprozesse zu beachten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Für Bestandsanlagen vor dem 01.01.2024 gelten Übergangs- bzw. Bestandsschutzregelungen. Entscheidend ist, ob die Anlage bereits nach der alten §14a-Regelung geführt wurde oder nicht. Je nach Fall kann eine Überführung bis Ende 2028 erforderlich sein oder die Anlage dauerhaft außerhalb der neuen Regelung bleiben. Im Zweifel ist die individuelle Einordnung mit dem Netzbetreiber zu prüfen.
Nein. Die Mindestleistung von 4,2 kW bleibt immer aktiv.
Für Modul 3 ist in der Regel ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) erforderlich. Ob darüber hinaus weitere technische Komponenten notwendig sind, richtet sich nach Messkonzept und Vorgaben des Netzbetreibers
Nachtspeicherheizungen fallen grundsätzlich nicht unter die neuen §14a-Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Für bestehende Anlagen gelten gesonderte bzw. bisherige Regelungen.
Geräte mit elektrischer Anschlussleistung, nicht mit Heiz-/Kühlleistung. Beispiel: Wärmepumpe mit 10 kW Heizleistung kann trotzdem <4,2 kW elektrisch ziehen.
Eine netzorientierte Steuerung ist nach §14a EnWG nicht als Regelbetrieb gedacht, sondern nur für Ausnahmesituationen bei drohender Überlastung oder Störung des lokalen Stromnetzes. Die Bundesnetzagentur geht ausdrücklich davon aus, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, die passende Lösung zur Netzentgeltreduzierung nach §14a EnWG für Ihre Verbrauchseinrichtung zu finden.
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