Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die Strompreisbremse

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Hier finden Sie Informationen zur Gas- und Wärmepreisbremse.

Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung der Strompreisbremse.

Berechnen Sie Ihre vorläufige Entlastung.

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Energiespartipps

Hier finden Sie nützliche Energiespartipps.

 

 

 

 

Das Wichtigste der Strompreisbremse auf einen Blick

Bei Privatkund*innen und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh und einem Standardlastprofil funktioniert die Strompreisbremse wie folgt:

 

  • Sie erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag, der sich wie folgt ermittelt: 80% der aktuellen Jahresverbrauchsprognose multipliziert mit dem Differenzpreis, der sich aus der Differenz ihres am Monatsersten vereinbarten Arbeitspreises und dem geltendenReferenzpreis ergibt.
  • Welcher Referenzpreis für Sie gilt, lesen Sie in den FAQ.
  • Die Preisbremse greift nur, sofern Ihr vertraglicher Arbeitspreis über dem Referenzpreis liegt. Liegt der aktuelle Arbeitspreis darunter, erhalten Sie keine Entlastung über die Energiepreisbremse.
  • Die Strompreisbremse wird ab März 2023 im Rahmen der nächsten Abschlagszahlung, der Jahresverbrauchsrechnung für anspruchsberechtigte Kund*innen berücksichtigt. 
  • Dies gilt rückwirkend für die Monate Januar und/oder Februar 2023, sofern anspruchsberechtigte Kund*innen in diesen Monaten mit Strom beliefert wurden.

 

Für Kund*innen, deren Stromverbrauch über 30.000 kWh liegt, gelten abweichende Regelungen.

 

 

Hinweis: Ungeachtet der Preisbremsen kann ein Preisvergleich für Sie lohnend sein!

 

 

Berechnen Sie Ihre vorläufige Entlastung

Geben Sie hier Ihren aktuellen Verbrauch und Ihre Preise (brutto) ein. Die Angaben finden Sie in Ihrer letzten Rechnung oder in Ihren Vertragsunterlagen.

Bitte geben Sie einen Verbrauch an.
Bitte geben Sie einen Arbeitspreis an.
Bitte geben Sie einen Grundpreis an.

* Pflichtfeld

monatlich jährlich
Ihr Abschlag mit Preisbremse
11,47 €
137,62 €
Ihre Entlastung
8,14 €
97,68 €

1 Ihr derzeitig gültiger Arbeitspreis liegt unterhalb der gesetzlich vereinbarten Preisbremse von 40ct/kWh. Aus diesem Grund erhalten Sie keinen Entlastungsbetrag.

1 Ihr derzeit gültiger Arbeitspreis liegt unterhalb der gesetzlich vereinbarten Preisbremse von 12 ct/kWh. Aus diesem Grund erhalten Sie keinen Entlastungsbetrag.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Strom- und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes anhand Ihrer Angaben. Die hier dargestellten Entlastungen sind nicht verbindlich und geben nur ungefähre Werte an, die voraussichtlich von der endgültigen Berechnung abweichen werden. Kund*innen von DEW21 werden rechtzeitig bis zum Beginn der Preisbremsen im März einen entsprechenden Abschlagsplan erhalten und über ihre finale Entlastungen informiert. Die vorgenannten Gesetze entfalten ab März 2023 rückwirkend zum Jan. 2023 ihre entlastende Wirkung, voraussichtlich bis 31.12.2023. Dieser Rechner findet keine Anwendung auf den Bereich Wärmelieferungen.

 

Weitere Details zur Strom-/Gaspreisbremse finden sie auf der Seite des BMWK unter dem folgendem Link.

 

 

Umsetzung der Strompreisbremse bei DEW21 

Um Privatkund*innen und Unternehmen vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung Ende 2022 die Strompreisbremse beschlossen und zu deren Umsetzung das Strom-Preisbremsengesetz (StromPBG) erlassen. Ziel ist es, die Letztverbraucher*innen während des gesamten Jahres 2023 und ggf. auch noch bis Ende April 2024 mit einem staatlich finanzierten Preisdeckelungsmechanismus zu unterstützen: Kund*innen erhalten einen Entlastungsbetrag, der monatlich über die Abschläge zu gewähren ist. Spätestens über die Jahresrechnung wird der Entlastungsbetrag gutgeschrieben.

 

DEW21-Kund*innen brauchen sich bei der Umsetzung der Strompreisbremse um nichts zu kümmern. Wir werden diese im Sinne des Gesetzes umsetzen und unsere Kund*innen rechtzeitig zur konkreten Höhe der individuellen Entlastung und der Senkung der Abschlagszahlungen informieren. 

 

 

 

 

 

Rechenbeispiel Strompreisbremse

 

Zur besseren Nachvollziehbarkeit finden Sie hier ein vereinfachtes Beispiel für die Berechnung der Entlastung:  

 

Ausgangssituation: Der/die Kund*in hat einen vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreis von 50 ct/kWh (Stand 01.03.2022) und eine aktuelle Jahresverbrauchsprognose (Stand September 2022) von 4.000 kWh: 
 

Berechnung des Differenzbetrags (Arbeitspreis – Referenzpreis):
50 ct/kWh - 40 ct/kWh = 10 ct/kWh 

Berechnung des Entlastungskontingents:
80 % von 4.000 kWh : 12 = 267 kWh 

Monatlicher Entlastungsanspruch:
(10 ct · 267 kWh) = 26,70 €/Monat. 

Der monatliche Abschlag würde im Beispiel um 26,70 € reduziert. 

Bitte beachten Sie: Dieses Beispiel stellt eine Vereinfachung dar, die die Höhe der Entlastung verdeutlichen soll. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden darüber hinaus auch weitere Faktoren berücksichtigt wie der tatsächliche Verbrauch im Abrechnungszeitraum, die gezahlten Abschläge und die Umsatzsteuer.  

 

 

 

 

 

Warum sollte man weiterhin Strom sparen?

 

Energiesparen ist weiterhin wichtig, denn die beschriebene Strompreisbremse wird für den prognostizierten Jahresverbrauchgewährt. Wenn Sie also den Verbrauch reduzieren, sinken die Energiekosten in Gänze und der Entlastungsbetrag wirkt stärker.

 

Wir weisen ferner darauf hin, dass die gewährten Entlastungen nach dem StromPBG vollständig aus Finanzmitteln des Bundes finanziert werden.

 

Hier finden Sie unsere Energiespartipps, auch über Facebook & Instagram.

 

 

 

DEW21 erklärt

In unserer "DEW21 erklärt"-Reihe beantworten wir viele Fragen rund um den Energiemarkt. Was bedeuten die Fachbegriffe überhaupt und welchen Einfluss hat mein Verhalten auf die vorherrschende Situation? 


In unserem neusten Video klären wir auf, was es mit den Preisbremsen auf sich hat: