- 17.07.2026 |
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- 6 Min. Lesezeit |
Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 Abs. 2b EnWG: Was Betreiber*innen jetzt wissen sollten
Wer eine Photovoltaikanlage besitzt, kennt das gute Gefühl, eigenen Strom zu erzeugen und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Immer mehr Menschen in Dortmund und der Region investieren in Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und speisen erneuerbaren Solarstrom in das Dortmunder Stromnetz ein.
Umso überraschender ist für viele Betreiber*innen die Nachricht, dass Netzbetreiber seit 2025 regelmäßig prüfen müssen, ob bestimmte Anlagen ferngesteuert werden können. Der Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 Abs. 2b EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ist ein gesetzlich vorgeschriebener jährlicher Funktionstest für bestimmte Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen.
Was zunächst nach zusätzlicher Bürokratie klingt, hat einen wichtigen Hintergrund: Damit die Energiewende gelingt, braucht es nicht nur immer mehr erneuerbare Energien, sondern auch Stromnetze, die mit den neuen Anforderungen Schritt halten. Was das für Betreiber*innen bedeutet und warum dieser Test wichtig für eine sichere Stromversorgung und die Energiewende in Dortmund ist, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Steuerbarkeitscheck basiert auf § 12 Abs. 2b EnWG und betrifft bestimmte steuerbare Anlagen.
- Geprüft wird, ob die technische Steuerbarkeit der Anlage funktioniert.
- Betroffen sind vor allem größere Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen, KWK-Anlagen und Speicheranlagen.
- Während des Tests wird die Einspeisung für kurze Zeit reduziert, der Stromverbrauch vor Ort bleibt unberührt.
- Betreiber*innen müssen in der Regel nichts selbst auslösen oder vorbereiten.
- Für mögliche Einspeise- oder Ertragsverluste während des Tests sieht der Gesetzgeber keine Entschädigung vor.
Was bedeutet Steuerbarkeitscheck nach § 12 EnWG?
Der Begriff Steuerbarkeitscheck beschreibt eine Prüfung der Steuerbarkeit von Anlagen, die Strom erzeugen oder speichern und technisch durch den Netzbetreiber angesprochen werden können. Grundlage ist § 12 Abs. 2b des Energiewirtschaftsgesetzes, kurz EnWG. Die Regelung verpflichtet dazu, regelmäßig zu prüfen, ob Anlagen im Bedarfsfall tatsächlich gesteuert werden können.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht die einzelne Anlage als solche, sondern die sichere Funktionsweise des Gesamtsystems. Wenn viele dezentrale Erzeugungsanlagen gleichzeitig Strom einspeisen, muss das Netz stabil bleiben. Dafür braucht es verlässliche Technik, digitale Kommunikation und klare Anforderungen an die Steuerbarkeit.
Warum ist der Steuerbarkeitscheck für das Stromnetz wichtig?
Die Energiewende verändert die Stromversorgung grundlegend. Früher wurde Strom überwiegend in wenigen großen Kraftwerken erzeugt. Heute speisen immer mehr Photovoltaikanlagen auf Hausdächern, Gewerbehallen und Freiflächenanlagen Strom ins Netz ein. Hinzu kommen Speicher, Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektroautos.
Diese Entwicklung ist wichtig und gewollt. Gleichzeitig steigen damit die Anforderungen an Netzbetreiber, Anschlussnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber, häufig kurz ÜNB genannt. Erzeugung und Verbrauch müssen jederzeit im Gleichgewicht bleiben. Der Steuerbarkeitscheck hilft dabei, die technische Voraussetzung dafür regelmäßig zu überprüfen.
Wenn eine Anlage bei Bedarf steuerbar ist, kann ihre Einspeisung in besonderen Netzsituationen vorübergehend angepasst werden. Das schützt die Netzstabilität und unterstützt eine sichere Versorgung. Der Test selbst bedeutet jedoch nicht, dass eine Anlage häufiger abgeregelt wird. Er prüft lediglich, ob die vorhandene Technik funktioniert.
Welche Anlagen können vom Steuerbarkeitscheck betroffen sein?
Betroffen sind steuerbare Stromerzeugungsanlagen und Speicheranlagen, die unter die gesetzlichen Vorgaben fallen. Dazu zählen insbesondere größere Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, kurz KWK-Anlagen, sowie Batteriespeicher.
Ein wichtiger Orientierungswert ist die installierte Leistung einer Anlage. Häufig geht es um Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 Kilowatt oder um Anlagen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben jederzeit durch den zuständigen Netzbetreiber steuerbar sein müssen. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von der jeweiligen Anlage, dem Netzanschluss und den technischen Vorgaben ab.
Wie läuft ein Steuerbarkeitscheck ab?
Beim Steuerbarkeitscheck wird ein Steuersignal an die betroffene Anlage gesendet. Anschließend wird geprüft, ob die Anlage wie vorgesehen reagiert und ihre Einspeisung vorübergehend reduziert. Der Test betrifft ausschließlich die Einspeisung in das Stromnetz. Der Stromverbrauch im Haushalt oder Betrieb wird dadurch nicht eingeschränkt.
Die Reduzierung dauert nur eine begrenzte Zeit. In der Regel wird die Einspeiseleistung für etwa 30 bis 60 Minuten angepasst. Die Tests finden nicht für alle Anlagen gleichzeitig statt, sondern zeitlich versetzt und abhängig von der Erzeugungsart. Photovoltaikanlagen werden zum Beispiel sinnvollerweise bei ausreichender Sonneneinstrahlung getestet, Windenergieanlagen bei geeigneter Windlage.
Welche Rolle spielen Smart Meter und digitale Technik?
Damit eine Anlage zuverlässig steuerbar ist, braucht es eine geeignete technische Verbindung zwischen Anlage und Netz. Je nach Anlagentyp kann diese Verbindung über Funk-Rundsteuerempfänger, Fernwirktechnik oder intelligente Messsysteme erfolgen. Smart Meter und angebundene Steuerungseinrichtungen werden dabei für moderne Energienetze immer wichtiger.
Sie ermöglichen einen digitalen Informationsaustausch und helfen, Erzeugung, Einspeisung und Netzbetrieb besser aufeinander abzustimmen. Damit tragen sie dazu bei, erneuerbare Energien sicher in das Stromsystem zu integrieren. Für Betreiber*innen läuft der Steuerbarkeitscheck in vielen Fällen automatisch über die vorhandene Technik ab.
Müssen Betreiber*innen etwas tun?
In den meisten Fällen ist kein eigenes Handeln erforderlich. Der Steuerbarkeitscheck erfolgt über die bestehende Steuerungstechnik. Betreiber*innen sollten jedoch darauf achten, dass die vorhandene Technik erreichbar und funktionsfähig ist.
Wer seinen Strom über einen Direktvermarkter vermarktet, sollte diesen über einen angekündigten oder bevorstehenden Test informieren, sofern entsprechende Informationen vorliegen. Reagiert eine Anlage nicht ordnungsgemäß auf das Steuersignal, werden die betroffenen Betreiber*innen vom zuständigen Netzbetreiber informiert. Für den Umgang mit nicht erfolgreich getesteten Anlagen gibt es Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Was hat der Steuerbarkeitscheck mit DONETZ zu tun?
Im Dortmunder Netzgebiet ist die Dortmunder Netz GmbH, kurz DONETZ, als Anschlussnetzbetreiber für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. DONETZ prüft daher die Steuerbarkeit der relevanten Anlagen, die an das Dortmunder Stromnetz angeschlossen sind.
Nachdem die Überprüfungen 2025 zunächst in kleinerem Umfang durchgeführt wurden, werden seit 2026 alle relevanten steuerbaren Anlagen im Dortmunder Netzgebiet in die jährlichen Tests einbezogen. Die Tests erfolgen gruppenweise, damit die Netzstabilität jederzeit gewährleistet bleibt. Ein konkreter Termin kann im Vorfeld nicht immer genannt werden, weil der Ablauf unter anderem von Erzeugungsart und Wetterbedingungen abhängt.
Für Betreiber*innen in Dortmund bedeutet das: Wenn ihre Anlage betroffen ist, läuft der Steuerbarkeitscheck in der Regel automatisch ab. Der eigene Stromverbrauch bleibt unberührt. Sollte eine Anlage nicht wie vorgesehen reagieren, informiert DONETZ die betroffenen Betreiber*innen direkt.
Häufige Fragen zum Steuerungstest:
Betroffen sein können Betreiber*innen größerer Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Windenergieanlagen oder KWK-Anlagen, wenn diese technisch steuerbar sind und unter die gesetzlichen Anforderungen fallen. Im Zweifel erfolgen Informationen über den zuständigen Netzbetreiber beziehungsweise über die bestehenden Kommunikationswege rund um den Netzanschluss.
Ja.
Der Steuerungstest betrifft ausschließlich die Einspeisung der Anlage ins Stromnetz. Der Stromverbrauch im Haushalt oder Betrieb wird dadurch nicht eingeschränkt.
Nein.
Der Gesetzgeber sieht für mögliche Einspeise- oder Ertragsverluste während des Steuerungstests keine Entschädigung vor.
Wenn eine Anlage während des Tests nicht ordnungsgemäß auf das Steuersignal reagiert, informiert der zuständige Netzbetreiber die betroffenen Betreiber*innen. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Steuerungstechnik sicherzustellen und die Anforderungen aus § 12 EnWG zuverlässig zu erfüllen.
Ein kurzer Test mit großer Bedeutung
Die Energiewende findet nicht nur auf großen Wind- oder Solarparks statt. Sie findet auf Hausdächern, in Unternehmen und überall dort statt, wo Menschen in erneuerbare Energien investieren.
Damit dieses Zusammenspiel aus tausenden dezentralen Anlagen dauerhaft funktioniert, braucht es moderne Stromnetze und zuverlässige Steuerungstechnik. Der jährliche Steuerungstest von DONETZ ist ein wichtiger Baustein dafür.
Für Betreiber*innen bedeutet der Test in der Regel nur einen kurzen technischen Check. Gleichzeitig hilft er dabei, dass immer mehr erneuerbare Energien zuverlässig in das Stromnetz integriert werden können. So leistet jede funktionierende Anlage ihren Beitrag zu einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung in Dortmund.




























